Erhöhung Pflegesachleistungen 2025

Ab dem 1. Januar 2025 werden die Beiträge für Verhinderungspflege ab Pflegegrad 2 bis 5 für die Ersatzpflegekraft – wenn die Pflegeperson wegen Urlaubs oder aus anderen Gründen verhindert ist – auf 1.685,00 € oder maximal 42 Tage im Kalenderjahr erhöht.
Pflegesachleistungen ab 2025
- Pflegegrad 1: kein Anspruch
- Pflegegrad 2: 796,00 €
- Pflegegrad 3: 1.497,00 €
- Pflegegrad 4: 1.859,00 €
- Pflegegrad 5: 2.299,00 €
Pflegegeld für die häusliche Versorgung
- Pflegegrad 1: kein Anspruch
- Pflegegrad 2: 347,00 €
- Pflegegrad 3: 599,00 €
- Pflegegrad 4: 800,00 €
- Pflegegrad 5: 990,00 €
Zusätzliche Entlastungsleistungen
Pflegebedürftige erhalten einen Entlastungsbetrag für Hilfen im Alltag, z. B. Hauswirtschaft oder Betreuung, von bis zu 131,00 € monatlich.
Diese Leistungen sind zweckgebunden und können durch folgende Anbieter erbracht werden:
- Pflegedienste
- Nachbarschaftshilfe
- zugelassene Anbieter für Entlastungsleistungen